Bekommt man als Arbeitnehmer eine Kündigung ins Haus, ist schnelles Handeln gefordert. Denn im Arbeitsrecht kann man nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung sog. Kündigungsschutzklage bei Gericht erheben. Wartet man also zu lange, kann man sich nicht mehr gegen die Kündigung wehren. Daher ist es ratsam, sich in solchen Fällen schnellstmöglich rechtlichen Rat einzuholen.