Schnelles Handeln bei Kündigung

Bekommt man als Arbeitnehmer eine Kündigung ins Haus, ist schnelles Handeln gefordert. Denn im Arbeitsrecht kann man nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung sog. Kündigungsschutzklage bei Gericht erheben. Wartet man also zu lange, kann man sich nicht mehr...